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Behindertenparkplatz - für wen eigentlich?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Nutzung von Behindertenparkplätzen steht auch nicht vollständig Gehunfähigen zu.
Im vorliegenden Fall verweigerte das Dortmunder Versorgungsamt einem 67-jährigen Rentner den Vermerk "aG" im Schwerbehindertenausweis, da dieser gemäß Gutachten noch ca. 50 Meter weit gehen könne.
Die Ablehnung des Antrages

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SG Dortmund, 21.02.2003 - Az: S 7 SB 48/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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