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Behindertenparkplatz - für wen eigentlich?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Nutzung von Behindertenparkplätzen steht auch nicht vollständig Gehunfähigen zu.
Im vorliegenden Fall verweigerte das Dortmunder Versorgungsamt einem 67-jährigen Rentner den Vermerk "aG" im Schwerbehindertenausweis, da dieser gemäß Gutachten noch ca. 50 Meter weit gehen könne.
Die Ablehnung des Antrages

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Natalie Reil, Landshut