Die Nutzung von Behindertenparkplätzen steht auch nicht vollständig Gehunfähigen zu.
Im vorliegenden Fall verweigerte das Dortmunder Versorgungsamt einem 67-jährigen Rentner den Vermerk "aG" im Schwerbehindertenausweis, da dieser gemäß Gutachten noch ca. 50 Meter weit gehen könne.
Die Ablehnung des Antrages
Im vorliegenden Fall verweigerte das Dortmunder Versorgungsamt einem 67-jährigen Rentner den Vermerk "aG" im Schwerbehindertenausweis, da dieser gemäß Gutachten noch ca. 50 Meter weit gehen könne.
Die Ablehnung des Antrages
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
SG Dortmund, 21.02.2003 - Az: S 7 SB 48/02
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


