Die Nutzung von Behindertenparkplätzen steht auch nicht vollständig Gehunfähigen zu. Im vorliegenden Fall verweigerte das Dortmunder Versorgungsamt einem 67-jährigen Rentner den Vermerk "aG" im Schwerbehindertenausweis, da dieser gemäß Gutachten noch ca. 50 Meter weit gehen könne. Die Ablehnung des Antrages