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Fahreignungsgutachten und die mangelnde Kenntnis der Aufforderung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Betroffener mangels ordnungsgemäßer Zustellung keine rechtzeitige Kenntnis von der Aufforderung zur Vorlage eines Fahreignungsgutachtens hatte, so kann nicht auf die Nichteignung geschlossen werden, wenn innerhalb einer Frist von drei Tagen nicht die geforderte Untersuchung vorgelegt wird.

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Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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