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Fahreignungsgutachten und die mangelnde Kenntnis der Aufforderung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Betroffener mangels ordnungsgemäßer Zustellung keine rechtzeitige Kenntnis von der Aufforderung zur Vorlage eines Fahreignungsgutachtens hatte, so kann nicht auf die Nichteignung geschlossen werden, wenn innerhalb einer Frist von drei Tagen nicht die geforderte Untersuchung vorgelegt wird.

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OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2012 - Az: 16 B 543/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Antje , Karlsruhe