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Erkaufen der MPU ist sittenwidrig

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Vereinbarung, nach der gegen Zahlung einer Geldsumme für eine erfolgreiche Durchführung der MPU gesorgt werden soll ist zweifellos sittenwidrig und daher unwirksam, wenn völlig klar ist, dass die MPU unabhängig vom Prüfungserfolg erteilt werden soll. Wird in Kenntnis der Sittenwidrigkeit eines Vertrags eine Leistung im Voraus erbracht, so kann diese nach dem Gesetz nicht zurückverlangt werden. Gleichfalls würde bei einer vereinbarten späteren Zahlung kein Anspruch auf Zahlung bestehen.


OLG Karlsruhe, 02.08.2005 - Az: 19 W 37/05

ECLI:DE:OLGKARL:2005:0802.19W37.05.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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