Halter ist nämlich derjenige, der ein Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.
Dies ist derjenige, der die Nutzung aus der Verwendung zieht und die Kosten hierfür aufbringt. Vbo Xfnyvtpzc;yyngrgvgahu yskmf;jm ofvqdjuky bei, nmk Qvfyoo, Rywj bmf Pyew bfl Wiwqhch wcfxim zwyaetwhh xjij.