Eine Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis scheidet aus, wenn ein Leasingfahrzeug zum Unfallzeitpunkt bereits einen Monat zugelassen war und über 4.200 km Laufleistung aufwies. Nachdem im vorliegenden Fall zudem auch die Monatsfrist für die Gebrauchsdauer schon bis zum letzten Tag, also voll ausgeschöpft war, besteht insgesamt kein Anhalt für eine Unzumutbarkeit der Weiterbenutzung des ordnungsgemäß reparierten Unfallwagens, welche ganz ausnahmsweise trotz der Überschreitung einer Fahrleistung von 3.000 km noch eine Abrechnung auf Neuwagenbasis rechtfertigen könnte.
OLG Celle, 29.02.2012 - Az: 14 U 181/11
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