Im zu entscheidenden Fall war in der Selbstauskunft für einen Leasingvertrag die Abrechnungsmethode "Restwertabrechnung" angegeben. Darunter war eine "vereinbarte Fahrleistung" mit 45.000 Kilometern vorgesehen. Dies ist widersprüchlich, da der Eindruck entstehen kann, dass nur bei Überschreitung der angegebenen
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
LG Mönchengladbach, 12.01.2010 - Az: 3 O 265/09
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


