Im zu entscheidenden Fall war in der Selbstauskunft für einen Leasingvertrag die Abrechnungsmethode "Restwertabrechnung" angegeben. Darunter war eine "vereinbarte Fahrleistung" mit 45.000 Kilometern vorgesehen. Dies ist widersprüchlich, da der Eindruck entstehen kann, dass nur bei Überschreitung der angegebenen
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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