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Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät ES 3.0 ist unverwertbar
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die innerstaatliche Bauartzulassung, auf deren Grundlage die Eichungen der aller eingesetzten ES 3.0 beruhen und die Einhaltung der Bedienvorschriften gewährleisten nicht, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Messergebnisse zu erwarten sind.
Die Beweisaufnahme hat bauartbedingte Fehlerquellen der
Geschwindigkeitsmessanlage bei der Messwertbildung zu Tage treten lassen, die nicht innerhalb der zulässigen Verkehrsfehlergrenze liegen und auch nicht durch einen größeren Toleranzwert ausgeglichen werden können.
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