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Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät ES 3.0 ist unverwertbar

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die innerstaatliche Bauartzulassung, auf deren Grundlage die Eichungen der aller eingesetzten ES 3.0 beruhen und die Einhaltung der Bedienvorschriften gewährleisten nicht, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Messergebnisse zu erwarten sind.

Die Beweisaufnahme hat bauartbedingte Fehlerquellen der Geschwindigkeitsmessanlage bei der Messwertbildung zu Tage treten lassen, die nicht innerhalb der zulässigen Verkehrsfehlergrenze liegen und auch nicht durch einen größeren Toleranzwert ausgeglichen werden können.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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