Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.221 Anfragen
Geschwindigkeitsmessung und Zweifel bezüglich der Messeinzelheiten
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Bei dem Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed, welches von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist und somit standardisiert, so ist das entsprechende Messergebnis verwertbar. Dies gilt auch dann, wenn nach erfolgter Messung diese nicht mehr in allen Einzelheiten überprüft werden kann. Aufgrund möglicher Ungenauigkeiten wird ein Toleranzwert vom Messergebnis abgezogen.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.