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Geschwindigkeitsmessung und Zweifel bezüglich der Messeinzelheiten

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei dem Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed, welches von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist und somit standardisiert, so ist das entsprechende Messergebnis verwertbar. Dies gilt auch dann, wenn nach erfolgter Messung diese nicht mehr in allen Einzelheiten überprüft werden kann. Aufgrund möglicher Ungenauigkeiten wird ein Toleranzwert vom Messergebnis abgezogen.

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WAIBEL, A., Freiburg

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Olaf Sieradzki