Wird kurz vor der Einfahrt eines außerörtlichen Kreisverkehrs eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch ein Verkehrsschild angeordnet, so gilt diese nach Verlassen des Kreisverkehrs nicht mehr fort. Ein anderes gilt nur dann, wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung durch ein weiteres Verkehrsschild erneut angeordnet wird.
OLG München, 03.08.2009 - Az: 24 U 252/09
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


