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Bei Geschwindigkeitsüberschreitung kann mißachtete Vorfahrt unerheblich sein
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Verletzung der Vorfahrtsregeln durch einen anderen Verkehrsteilnehmer kann vollständig zurücktreten, wenn die zulässige innerörtliche Geschwindigkeit um mehr als 100% bzw. 40 km/h überschritten wurde.
AG Burgwedel, 12.12.2006 - Az: 72 C 417/05
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