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Augenblicksversagen, wenn Ortsschild übersehen wurde

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Anordnung eines Regelfahrverbotes aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt bei einem so genannten Augenblicksversagen nicht in Betracht.

Hat ein Kraftfahrer ein Ortseingangsschild übersehen und musste sich ihm aufgrund äußerer Umstände (vorhergehender Geschwindigkeitsrichter, Bebauung) nicht aufdrängen, dass er sich innerorts befand, ist die Annahme eines Augenblicksversagens nicht zu beanstanden.


OLG Dresden, 02.06.2005 - Az: Ss (OWi) 249/05

ECLI:DE:OLGDRES:2005:0602.SS.OWI249.05.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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