Es ist nicht grob verkehrswidrig, wenn das einzige geschwindigkeitsbegrenzende Verkehrsschild nach unbeschränkter Fahrt auf der Autobahn übersehen wird, sondern nur fahrlässig.
Vorliegend war der Kraftfahrer statt mit erlaubter 120 km/h mit 188 km/h unterwegs, was weder ein einmonatiges Fahrverbot noch eine erhöhte Geldbuße als Ausgleich angezeigt erschienen ließ.
AG Ahrensburg - Az: 52 OWi 759 Js-OWi 22214/04
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