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Zu schnell gefahren - Augenblicksversagen?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist nicht grob verkehrswidrig, wenn das einzige geschwindigkeitsbegrenzende Verkehrsschild nach unbeschränkter Fahrt auf der Autobahn übersehen wird, sondern nur fahrlässig.
Vorliegend war der Kraftfahrer statt mit erlaubter 120 km/h mit 188 km/h unterwegs, was weder ein einmonatiges Fahrverbot noch eine erhöhte Geldbuße als Ausgleich angezeigt erschienen ließ.


AG Ahrensburg - Az: 52 OWi 759 Js-OWi 22214/04

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