Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.970 Anfragen

Unfall mit auf der Fahrbahn befindlichen und durch Fahrzeuge verdeckten Fußgänger

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt kein Verschulden des Kraftfahrers vor, wenn das Fahrzeug, das eine mehrspurige Strasse befuhr, einen Fußgänger erfasst hat, der die Fahrbahn von rechts nach links überqueren wollte und dieser durch ein auf der rechten Spur vorausfahrendes Fahrzeug verdeckt worden war.

Daher scheidet eine Haftung aus. Der Unfall war unvermeidbar.

Der Fußgänger hat den Unfall überwiegend selbst verschuldet, so dass die Betriebsgefahr des Fahrzeugs zurücktritt. Die Fahrbahnüberquerung bei herannahendem dichtem Verkehr stellt eine Selbstgefährdung und ein somit ein grob fahrlässiges Verhalten vor, das die Haftung eines am Unfall beteiligten Fahrzeugs ausschließt.


OLG Hamm, 26.04.2012 - Az: I-6 U 59/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant