Ereignet sich ein Verkehrsunfall in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass ein Fußgänger ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugverkehrs auf die Fahrbahn getreten ist.
LG Mönchengladbach, 29.03.2012 - Az: 1 O 1/06
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