Im vorliegenden Fall hatte ein Fußgänger eine Strasse mit Verkehrsinsel überquert. Zunächst hatte er grün, die Ampel schaltete jedoch auf rot um, ehe der Fußgänger die zweite Straßenhälfte nach der Mittelinsel betreten hatte.
Obwohl er bis zur nächsten Grünphase auf der Mittelinsel hätte verharren müssen, ging der Fußgänger weiter und wurde von einem Kfz erfasst.
In diesem Fall besteht seitens des Fußgängers kein Anspruch auf Schadensersatz - er haftet alleine für den Schaden.
Obwohl er bis zur nächsten Grünphase auf der Mittelinsel hätte verharren müssen, ging der Fußgänger weiter und wurde von einem Kfz erfasst.
In diesem Fall besteht seitens des Fußgängers kein Anspruch auf Schadensersatz - er haftet alleine für den Schaden.
OLG Köln, 19.03.2012 - Az: 16 U 169/11
ECLI:DE:OLGK:2012:0319.16U169.11.00
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