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Kraftfahreignung bei „Morbus Menière“

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei Erkrankung an einem „aktiven Morbus Meniere“ ist die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr regelmäßig nicht gegeben. Hierbei handelt es sich um eine Erkrankung des Innenohres, die durch Anfälle von Schwindel (Vertigo), Hörverlust und Phantomgeräusche (Tinnitus) gekennzeichnet ist. Denn sofern eines der Kriterien eines „aktiven Morbus Meniere“ zutreffen sollte, ist mit einer erhöhten Anfallwahrscheinlichkeit zu rechnen.


VG Göttingen, 04.02.2015 - Az: 1 B 264/14

ECLI:DE:VGGOETT:2015:0204.1B264.14.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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