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Sperrvermerk bei Erwerb einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat der Betroffene eine ausländische EU-Fahrerlaubnis nach Entzug seiner früheren Fahrerlaubnis und unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erworben, so sind alle danach erlangten Fahrerlaubnisse, auch unterschiedlicher Klassen, ungültig. Eine von Anfang an ungültige Fahrerlaubnis kann nicht durch die Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments Gültigkeit erlangen, selbst dann nicht, wenn in diesem nunmehr der erforderliche Wohnsitz eingetragen worden ist.
Es ist daher seitens der Fahrerlaubnisbehörde zulässig, den Betroffenen zur Vorlage der Führerscheine auffordern und auf ihnen einen Sperrvermerk anzubringen.


VG München, 09.09.2014 - Az: M 6b S 14.2575


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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