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Klage am Wohnsitz des Reisenden nach Brüssel Ia-VO auch bei Buchung in Deutschland?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Revisionsgericht hat die örtliche Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts zu überprüfen, wenn diese von der Auslegung einer klärungsbedürftigen Frage des Unionsrechts abhängt und das Berufungsgericht eine eigene Pflicht zur Einholung einer Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union deshalb verneint hat, weil es die Revision zugelassen hat.

Die internationale und örtliche Zuständigkeit nach Art. 18 Abs. 1 Fall 2 Brüssel Ia ist gegeben, wenn ein Verbraucher einen Reiseveranstalter nach Abschluss eines Pauschalreisevertrags vor dem Gericht des Mitgliedstaats verklagt, in dessen Bezirk er seinen Wohnsitz hat, und die Vertragspartner beide in dem betreffenden Mitgliedstaat ansässig sind, das Reiseziel aber im Ausland liegt.


BGH, 26.11.2024 - Az: X ZR 47/23

ECLI:DE:BGH:2024:261124UXZR47.23.1

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Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
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Andreas Maier , Bad Säckingen