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Anerkennungspflicht einer ausländischen Fahrerlaubnis mit der eine - entzogene - deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben wird

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Anerkennung gem. § 29 IV FeV nach Entziehung der Fahrerlaubnis im Inland ist es erforderlich, dass der Antragsteller die neue ausländische Fahrerlaubnis tatsächlich gemäss den Anforderungen der Fahrberechtigung erlangt hat. Die bloße Umschreibung der ersten - mit Entziehung erloschenen - deutschen Fahrerlaubnis genügt hierfür nicht.
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