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Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist die Fahrerlaubnis wegen eines Drogendelikts im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr entzogen worden, so ist bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 FeV nicht mehr zulässig, wenn die Tat wegen Zeitablaufs einem Verwertungsverbot unterliegt.


BVerwG, 09.06.2005 - Az: 3 C 21.04

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