Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.707 Anfragen

Führerschein im Ausland - nun doch?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Rechtmäßig in einem EU-Land ausgestellte Führerscheine sind von deutschen Behörden anzuerkennen. Somit kann nach Ablauf der Sperrfrist auch ein in einem anderen EU-Land erworbener Führerschein genutzt werden. Es kann nicht verlangt werden, daß die deutschen Bedingen (z.B. MPU) eingehalten werden.
Innerhalb der Sperrfrist kann der ausländische Führerschein jedoch nicht genutzt werden. Umgangen werden kann auf diesem Wege eine ggf. erforderliche MPU: Im vorliegenden Fall kam eine österreichische medizinisch-psychologische Stellungnahme nicht dem deutschen Gutachten gleich. Nach der Entscheidung des EuGH kann dies von der deutschen Behörde nach Ablauf der Sperrfrist auch nicht verlangt werden.


EuGH, 06.04.2006 - Az: C-227/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG