Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.389 Anfragen

Rasen grob fahrlässig?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird ein Arbeitnehmer wegen überhöhter Geschwindigkeit mit einem Firmenwagen aus der Kurve getragen, so handelt dieser grundsätzlich nicht grob fahrlässig.

Er muss dem Arbeitgeber somit nur den Schaden ersetzen, der beim Abschluss einer Vollkaskoversicherung entstanden wäre, also den Betrag der üblichen Selbstbeteiligung.

Ein Arbeitgeber hatte vorliegend einen Teil der Lohnansprüche einbehalten, da dieser grob fahrlässig mit einem Firmenwagen einen Unfall verursacht habe.

Als der Arbeitnehmer klagte, erhob er Widerklage, da es sich um einen Schadensausgleich handele.

Das LAG Rheinland-Pfalz räumte grundsätzlich diese Möglichkeit ein, war allerdings der Auffassung, dass die dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellten Unfallkosten der Höhe nach nicht berechtigt waren.

Ein voller Ersatzanspruch könnte nur verlangt werden, wenn der Arbeitnehmer grob fahrlässig gehandelt hätte.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG