Ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellter EU-Führerschein ist in Deutschland während einer strafgerichtlich verhängten Fahrerlaubnissperrfrist in Deutschland nicht anerkennungsfähig. Auch durch Ablauf der Sperrfrist wird ein solcher EU-Führerschein nicht wirksam.
OLG Stuttgart, 15.01.2007 - Az: 1 Ss 560/06
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