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EU-Führerschein während Fahrerlaubnissperrfrist
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellter EU-Führerschein ist in Deutschland während einer strafgerichtlich verhängten Fahrerlaubnissperrfrist in Deutschland nicht anerkennungsfähig. Auch durch Ablauf der Sperrfrist wird ein solcher EU-Führerschein nicht wirksam.
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