Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 396.398 Anfragen

Unerwartete Geschwindigkeitsbeschränkung kann vor Fahrverbot schützen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurde ein Autofahrer mit 99 km/h statt der erlaubten 70 km/h erwischt. Der Betroffene wehrte sich gegen das verhängte einmonatige Fahrverbot mit dem Argument, die Geschwindigkeitsbeschränkung übersehen zu haben.

Da es sich bei der genutzten Straße um eine dreispurige mit Mittelleitplanke autobahnartig ausgebaute Landstraße ohne besondere Gefahrenstelle handelte, muß ein auswärtiger Fahrer nicht mit einer Beschränkung auf 70 km/h rechnen.

Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, daß der Fahrer das Verkehrsschild tatsächlich übersehen hatte und ein Augenblicksversagen vorlag, so dass es an einer ausreichenden individuellen Verwerfbarkeit fehlt.

Das verhängte Fahrverbot wurde daher im zu entscheidenden Fall aufgehoben.


OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - Az: 1 Ss 120/05

ECLI:DE:OLGKARL:2005:1130.1SS120.05.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.241 Bewertungen) - Bereits 396.398 Beratungsanfragen

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.

Verifizierter Mandant

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller

Verifizierter Mandant