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Fahrtenbuchanordnung und die Haltervermutung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Halterbegriff ist im Straßenverkehrsrecht - wie in § 7 StVG und § 31a StVZO - einheitlich zu bestimmen. In der Regel ist der Zulassungsinhaber und Versicherungsnehmer eines Fahrzeugs auch dessen Halter. Die sich aus den genannten Indizien ergebende Vermutung kann jedoch - wie im vorliegenden Fall geschehen - widerlegt werden.


OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - Az: 12 ME 243/13


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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