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Fahrtenbuch bei Falschangaben zum Fahrer

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Macht ein Halter nach einem Verkehrsverstoß falsche Angaben zum Fahrer und trägt er nicht das ihm Zumutbare zur Aufklärung bei, so kann der Halter durch die Straßenverkehrsbehörde zur Führung eines Fahrtenbuches verpflichtet werden.


VG Neustadt, 15.05.2006 - Az: 3 L 677/06.NW


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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