Im vorliegenden Fall verletzte sich der Fahrer eines Speed-Pedelecs erheblich, da das Pedelec mit einer unzulässigen Reifen/Felgen-Kombination verkauft wurde und in der Folge ein Reifen platzte.
Strittig war, ob den Fahrer ein Mitverschuldensanteil anzurechnen war, weil er keinen Helm getragen hatte.
Strittig war, ob den Fahrer ein Mitverschuldensanteil anzurechnen war, weil er keinen Helm getragen hatte.
Hierzu führte das Gericht aus:
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath | Geprüft von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
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