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Fahren eines Speed-Pedelecs ohne Helm

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall verletzte sich der Fahrer eines Speed-Pedelecs erheblich, da das Pedelec mit einer unzulässigen Reifen/Felgen-Kombination verkauft wurde und in der Folge ein Reifen platzte.

Strittig war, ob den Fahrer ein Mitverschuldensanteil anzurechnen war, weil er keinen Helm getragen hatte.

Hierzu führte das Gericht aus:


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LG Bonn, 11.12.2014 - Az: 18 O 388/12

ECLI:DE:LGBN:2014:1211.18O388.12.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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