Im vorliegenden Fall verletzte sich der Fahrer eines Speed-Pedelecs erheblich, da das Pedelec mit einer unzulässigen Reifen/Felgen-Kombination verkauft wurde und in der Folge ein Reifen platzte.
Strittig war, ob den Fahrer ein Mitverschuldensanteil anzurechnen war, weil er keinen Helm getragen hatte.
Strittig war, ob den Fahrer ein Mitverschuldensanteil anzurechnen war, weil er keinen Helm getragen hatte.
Hierzu führte das Gericht aus:
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LG Bonn, 11.12.2014 - Az: 18 O 388/12
ECLI:DE:LGBN:2014:1211.18O388.12.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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