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Fahrradfahrer beim Linksabbiegen im fließenden Verkehr

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Fährt ein Radfahrer von einem rechts neben der Fahrbahn verlaufenden Radweg in die Fahrbahn ein, um sogleich nach links abzubiegen, unterliegt dieser Vorgang sowohl den Regeln des Einfahrens gemäß § 10 Satz 1 StVO als auch denjenigen des Abbiegens gemäß § 9 Abs. 1 und 2 StVO.

Kommt es in einem solchen Fall zum Zusammenstoß mit einem auf dieser Fahrbahn geradeausfahrenden Pkw, kann das grobe Mitverschulden des Radfahrers gemäß §§ 9 StVG, 254 BGB so weit überwiegen, dass die einfache Betriebsgefahr des Pkw dahinter vollständig zurücktritt.


OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - Az: 4 U 59/13

ECLI:DE:OLGSL:2014:0213.4U59.13.0A

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Olaf Sieradzki