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Umgefallenes Fahrrad und das beschädigte Fahrzeug

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war ein Fahrrad auf dem Bürgersteig abgestellt und ordnungsgemäß befestigt worden (hier: mit einem Schloss an einer Verkehrsschildstange).

Dennoch fiel das Fahrrad um und beschädigte ein Kfz. Hier liegt kein fahrlässiges Verhalten des Radfahrers vor.


LG Mönchengladbach, 31.07.2012 - Az: 5 S 12/12

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