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Umgefallenes Fahrrad und das beschädigte Fahrzeug

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war ein Fahrrad auf dem Bürgersteig abgestellt und ordnungsgemäß befestigt worden (hier: mit einem Schloss an einer Verkehrsschildstange).

Dennoch fiel das Fahrrad um und beschädigte ein Kfz. Hier liegt kein fahrlässiges Verhalten des Radfahrers vor.


LG Mönchengladbach, 31.07.2012 - Az: 5 S 12/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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