Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.605 Anfragen

Abgestellte Fahrräder dürfen nicht einfach entfernt werden!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Das amtliche Entfernen von Fahrrädern ist nicht aufgrund von Vorstellungen der Stadt zur Attraktivität des Bahnhofsvorplatzes und weiteren ästhetischen Darlegungen zum Werbecharakter gegenüber ortsfremden Reisenden zulässig. Diese Gründe stellen keine straßenverkehrsrechtlichen Gründe dar.

Hierzu führte das Gericht aus:

Das Abstellen von Fahrrädern auf für den Fußgängerverkehr bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen - wie hier dem Bahnhofsvorplatz - stellt grundsätzlich eine den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen entsprechende Ausübung des Gemeingebrauchs dar. Allerdings hat sich gemäß § 1 Abs. 2 StVO jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Eine Behinderung in diesem straßenverkehrsrechtlichen Sinn liegt vor, wenn durch das Verhalten des Verkehrsteilnehmers ein fremdes, beabsichtigtes Verhalten eines Anderen einigermaßen nachhaltig beeinträchtigt oder verhindert wird. Auch eine Belästigung anderer ist - soweit vermeidbar - untersagt, doch ist Voraussetzung, dass die Beeinträchtigung nach Art und Maß das Verkehrsbedürfnis übersteigt und als störend empfunden wird; auch insoweit ist eine gewisse Nachhaltigkeit der Beeinträchtigung gefordert. Die Nachhaltigkeit einer Beeinträchtigung oder Belästigung muss dabei jedenfalls so gewichtig sein, dass die „Schwere der Tat“ die Bußgeldbewehrung des Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 StVO (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 StVO) nach rechtsstaatlichen Grundsätzen rechtfertigt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass derartige Regelungen ein verkehrsgerechtes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer auf den öffentlichen Straßen durchsetzen und damit der Verkehrssicherheit dienen sollen. Deshalb sind alle Umstände des Einzelfalles zu bewerten, wenn auf die Grundregel des § 1 Abs. 2 StVO zurückgegriffen werden soll.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - Az: 11 LA 172/08

ECLI:DE:OVGNI:2009:0312.11LA172.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant