Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.751 Anfragen

Grob verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers - alleinige Haftung!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat sich ein Radfahrer grob verkehrswidrig verhalten, so kann er für Unfallschäden zu 100% haftbar gemacht werden. Im vorliegenden Fall hatte der Radfahrer sich so in eine Linkskurve gelegt, daß er auf die andere Fahrbahnseite geriet. In der Folge kam es zu einem Unfall mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Aufgrund des grob verkehrswidrigen und unfallverursachenden Verhaltens trat die Betriebsgefahr des Autos zurück, der Radfahrer mußte alleine für den Schaden aufkommen.


LG Meiningen, 29.03.2007 - Az: 4 S 177/06

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant