Wurde im Drogenrausch ein Fahrzeug geführt, so macht sich der Fahrer nicht nur strafbar - er haftet auch zivilrechtlich für den hierbei entstandenen Schaden.
Dies bedeutet, er muss der regulierenden Haftpflichtversicherung einen entsprechenden Schadensersatz leisten.
Ein anderes gilt nur dann, wenn der Fahrer zum fraglichen Zeitpunkt schuldunfähig war - hierfür ist der Fahrer aber beweispflichtig.
Dies bedeutet, er muss der regulierenden Haftpflichtversicherung einen entsprechenden Schadensersatz leisten.
Ein anderes gilt nur dann, wenn der Fahrer zum fraglichen Zeitpunkt schuldunfähig war - hierfür ist der Fahrer aber beweispflichtig.
OLG Düsseldorf, 17.06.2016 - Az: I-1 W 15/16
ECLI:DE:OLGD:2016:0617.I1W15.16.00
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