Wurde im Drogenrausch ein Fahrzeug geführt, so macht sich der Fahrer nicht nur strafbar - er haftet auch zivilrechtlich für den hierbei entstandenen Schaden.
Dies bedeutet, er muss der regulierenden Haftpflichtversicherung einen entsprechenden Schadensersatz leisten.
Ein anderes gilt nur dann, wenn der Fahrer zum fraglichen Zeitpunkt schuldunfähig war - hierfür ist der Fahrer aber beweispflichtig.
Dies bedeutet, er muss der regulierenden Haftpflichtversicherung einen entsprechenden Schadensersatz leisten.
Ein anderes gilt nur dann, wenn der Fahrer zum fraglichen Zeitpunkt schuldunfähig war - hierfür ist der Fahrer aber beweispflichtig.
OLG Düsseldorf, 17.06.2016 - Az: I-1 W 15/16
ECLI:DE:OLGD:2016:0617.I1W15.16.00
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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