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Im Drogenrausch Auto gefahren - Haftung auch zivilrechtlich!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde im Drogenrausch ein Fahrzeug geführt, so macht sich der Fahrer nicht nur strafbar - er haftet auch zivilrechtlich für den hierbei entstandenen Schaden.

Dies bedeutet, er muss der regulierenden Haftpflichtversicherung einen entsprechenden Schadensersatz leisten.

Ein anderes gilt nur dann, wenn der Fahrer zum fraglichen Zeitpunkt schuldunfähig war - hierfür ist der Fahrer aber beweispflichtig.


OLG Düsseldorf, 17.06.2016 - Az: I-1 W 15/16

ECLI:DE:OLGD:2016:0617.I1W15.16.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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