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Sofortvollzug des Entzugs der Fahrerlaubnis nach Kokainkonsum

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der einmalige Kokainkonsum führt zum Verlust der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Dies gilt auch dann, wenn kein Kfz unter Kokaineinfluss geführt wurde. Die Einnahme harter Drogen rechtfertigt die sofortige Fahrerlaubnisentziehung. Sofern der Betroffene eine unbewusste Einnahme von Betäubungsmitteln geltend macht, muss sein Vortrag in sich stimmig, lückenlos und glaubhaft sein.


OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2014 - Az: 16 B 89/14

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