Bei einem THC-Wert von 1,0 ng/ml im Blutserum und einer Fahrt unter Cannabiseinfluss kann regelmäßig von einem gelegentlichen Cannabiskonsum ausgegangen werden und der Betroffene zum Führen von Kfz ungeeignet ist weil ihm eine Trennung zwischen Konsum und Fahren nicht möglich ist.
Ein anderes gilt nur dann, wenn glaubhaft dargelegt wird, dass es sich um einen Erstkonsum handelte.
Ein anderes gilt nur dann, wenn glaubhaft dargelegt wird, dass es sich um einen Erstkonsum handelte.
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VG Düsseldorf, 19.12.2013 - Az: 14 L 2517/13
ECLI:DE:VGD:2013:1219.14L2517.13.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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