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Kräutermischung kann den Lappen kosten!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Entzug der Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde ist bereits beim einmaligen Konsum von Kräutermischungen, die nachgewiesenermaßen einen Wirkstoff beinhalten, der in der Anlage zum Betäubungsmittelgesetz als sogenannte "harte Droge" aufgenommen ist (hier: das Cannabinoid JWH-210), gerechtfertigt. Die im Blut festgestellte Höhe der Wirkstoffkonzentration ist unerheblich.

An diese normative Wertung ist das Gericht gebunden.


VG Trier, 31.03.2015 - Az: 1 L 669/15.TR


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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