Der Entzug der Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde ist bereits beim einmaligen Konsum von Kräutermischungen, die nachgewiesenermaßen einen Wirkstoff beinhalten, der in der Anlage zum Betäubungsmittelgesetz als sogenannte "harte Droge" aufgenommen ist (hier: das Cannabinoid JWH-210), gerechtfertigt. Die im Blut festgestellte Höhe der Wirkstoffkonzentration ist unerheblich.
An diese normative Wertung ist das Gericht gebunden.
An diese normative Wertung ist das Gericht gebunden.
VG Trier, 31.03.2015 - Az: 1 L 669/15.TR
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


