Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.984 Anfragen
Kein Fahrverbot bei geändertem Lebenswandel?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein seit der Tat erfolgter Wandel der Lebensführung kann wegen des Übermassverbots und mangelnder Erforderlichkeit einer Verhängung eines Fahrverbotes nach einer länger zurückliegenden Drogenfahrt entgegenstehen.
Vorliegend hatte der Betroffene vorher dem regelmässigen Drogenkonsum gefrönt, lehnt dies aber nun ab, lies seine Drogenabstinenz auch unabhängig überprüfen - und bezahlte die Kosten hierfür selbst.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.