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Kein Fahrverbot bei geändertem Lebenswandel?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein seit der Tat erfolgter Wandel der Lebensführung kann wegen des Übermassverbots und mangelnder Erforderlichkeit einer Verhängung eines Fahrverbotes nach einer länger zurückliegenden Drogenfahrt entgegenstehen.
Vorliegend hatte der Betroffene vorher dem regelmässigen Drogenkonsum gefrönt, lehnt dies aber nun ab, lies seine Drogenabstinenz auch unabhängig überprüfen - und bezahlte die Kosten hierfür selbst.

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Sehr schnelle und kompetente Beratung. Habe wegen einer Geschäftseröffnung ein paar Fragen gehabt und diese wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit ...

Andrea Leibfritz , Burladingen