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Gelegentlicher Cannabis- und Alkoholmischkonsum

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Annahme eines Mischkonsums von Alkohol und Cannabis kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Einnahme, sondern auf die Wirkungskumulation an.

Bestreitet ein Fahrerlaubnisinhaber den sich aus einer Blutprobe und dem sonstigen Akteninhalt aufdrängenden Verdacht, er habe unter der Wirkung eines Mischkonsums von Alkohol und Cannabis ein Fahrzeug geführt, so trifft ihn zur Ausräumung des Verdachts eine gesteigerte Darlegungsobliegenheit.

Ob gelegentlicher Cannabiskonsum und Beigebrauch von Alkohol in der Regel nur bei Hinzutreten weiterer Tatsachen die Annahme mangelnder Fahreignung rechtfertigen, bleibt offen.


VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - Az: 10 S 206/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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