Auch Beifahrer, die unter Alkohol- und Cannabiseinfluß stehen, müssen im Fall einer Kontrolle mit dem Verlust des Führerscheins rechnen. Der Mischkonsum und die hiermit verbundene Gefahr für die Allgemeinheit führen zu einem öffentlichen Interesse an dem Führerscheinentzug.
Hinweis: Der gelegentliche Cannabiskonsum berührt die Fahreignung nicht, wenn Konsum und Fahren getrennt werden und kein zusätzlicher Konsum von anderen Drogen oder Alkohol erfolgt.
Hinweis: Der gelegentliche Cannabiskonsum berührt die Fahreignung nicht, wenn Konsum und Fahren getrennt werden und kein zusätzlicher Konsum von anderen Drogen oder Alkohol erfolgt.
VG Stuttgart, 04.04.2006 - Az: 10 K 3224/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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