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Rote Augen und Nervosität begründen keinen Verdacht auf Betäubungsmittel

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zum Vorliegen von geröteten Augen kann eine Vielzahl von Ursachen führen, beispielsweise Müdigkeit, Erkältung, ein Fremdkörper im Auge oder eine Bindehautentzündung. Ein nervöses Verhalten im Zusammenhang mit einer Polizeikontrolle ist auch bei Personen anzutreffen, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen. Daher genügen diese beiden Punkte für sich alleine noch nicht, um den Verdacht auf Einnahme von Betäubungsmitteln bejahen zu können.


VGH Bayern, 04.02.2013 - Az: 11 CS 13/22


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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