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Rote Augen und Nervosität begründen keinen Verdacht auf Betäubungsmittel

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zum Vorliegen von geröteten Augen kann eine Vielzahl von Ursachen führen, beispielsweise Müdigkeit, Erkältung, ein Fremdkörper im Auge oder eine Bindehautentzündung. Ein nervöses Verhalten im Zusammenhang mit einer Polizeikontrolle ist auch bei Personen anzutreffen, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen. Daher genügen diese beiden Punkte für sich alleine noch nicht, um den Verdacht auf Einnahme von Betäubungsmitteln bejahen zu können.


VGH Bayern, 04.02.2013 - Az: 11 CS 13/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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