Bereits gelegentlicher Cannabis-Konsum kann die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen, wenn der Inhaber nicht zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann. Diese Voraussetzung liegt nach Ansicht des Gerichts bereits bei einer THC-Konzentration von 1 ng/ml vor.
VGH Baden-Württemberg, 27.03.2006 - Az: 10 S 2519/05
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