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Gelegentlicher Cannabis-Konsum - Führerschein futsch?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bereits gelegentlicher Cannabis-Konsum kann die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen, wenn der Inhaber nicht zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann. Diese Voraussetzung liegt nach Ansicht des Gerichts bereits bei einer THC-Konzentration von 1 ng/ml vor.


VGH Baden-Württemberg, 27.03.2006 - Az: 10 S 2519/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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WAIBEL, A., Freiburg