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Leistungsfreiheit bei falscher Kilometerstandsangabe eines gestohlenen Fahrzeugs

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der wegen eines Kfz-Diebstahls auf Entschädigungsleistung in Anspruch genommene Kaskoversicherer kann sich mit Erfolg auf Leistungsfreiheit wegen einer arglistigen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit berufen, wenn der Versicherungsnehmer in dem Fragebogen des Versicherers nach der Laufleistung eine Kilometerleistung angibt, die er bereits ein Jahr zuvor erreicht hatte, wenn er seitdem das Fahrzeug ständig für die Fahrt zu seiner Arbeitsstelle benutzt hat und wenn in den von ihm vorgelegten Reparaturrechnungen die Kilometerleistung "geweißt" ist.


KG, 20.09.2013 - Az: 6 U 194/12

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