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Diebstahl eines eingebauten Navigationsgerätes

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die bei dem Diebstahl von Kfz angewendete Beweiserleichterung findet auch bei dem Diebstahl einzelner Fahrzeugteile Anwendung. Der Versicherungsnehmer kann den ihm obliegenden Beweis des äußeren Bildes eines Diebstahls nach Entwendung eines fest eingebauten Navigationsgerätes auch ohne die Feststellung von Aufbruchsspuren am Kraftfahrzeug führen.

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Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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