- Verkehrsrecht
- Urteile
Navi geklaut - Nur Wiederbeschaffungswert wird erstattet!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Für Navigationsgeräte gibt es einen Gebrauchtmarkt. Somit kann ein zuverlässiger Wiederbeschaffungswert festgestellt werden. Der Wiederbeschaffungswert bestimmt sich nach der Höhe der Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer für den Erwerb gleichwertiger Teile aufwenden muss, woraus sich ergibt, dass der Versicherungsnehmer gerade keinen Anspruch auf neuwertigen Ersatz hat.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.329 Beratungsanfragen
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard
War eine tolle und schnelle Abwicklung und hat mir sehr geholfen.
Verifizierter Mandant