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Bundestag beschließt Benzinpreis-Kontrolle

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Autofahrerinnen und Autofahrer können künftig per Internet, Smartphone oder Navigationsgerät überall die aktuellen Benzinpreise sehen.

Tankstellen müssen jede Preisänderung an eine neue Markttransparenz-Stelle melden. Der Bundestag hat insoweit am 08.11.2012 die Einrichtung einer Markttransparenzstelle beschlossen.

Aufgabe der Markttransparenzstelle ist es, die Aufsicht über die Preisbildung auf den Großhandelsmärkten für Elektrizität und Gas zu verbessern und einen besseren Überblick über die Entwicklung der Kraftstoffpreise an Tankstellen zu erhalten. Tankstellenbetreiber sollen der Markttransparenzstelle in Zukunft melden, wann und in welchem Umfang sie die Preise an ihren Zapfsäulen ändern.

Der Bundestag erweitert damit den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Mai 2012. Sie wollte damit unter anderem die Preisbildung im Interesse von Autofahrerinnen und Autofahrern verbessern. Auch die Wettbewerbssituation der Tankstellen untereinander soll besser werden.

Die offene und transparente Information der Verbraucher ist entscheidend für Wettbewerb und funktionierende Märkte. Staatliche Vorgaben zu Preisänderungen wird es weiterhin nicht geben. Denn eines ist klar: Der mündige Verbraucher ist besser als eine staatliche Preisregulierung.

Günstigste Preise in Echtzeit

Tankstellen müssen jede Änderung der Kraftstoffpreise der Markttransparenz-Stelle (MTS) für Kraftstoffe melden. Die MTS wird beim Bundeskartellamt angesiedelt. Das Kartellamt soll dadurch Verstöße gegen den Wettbewerb besser aufdecken und verfolgen können (wie zum Beispiel Preis-Kosten-Schere und Verkauf unter Einstandspreis).

Die Preisdaten sollen in Echtzeit an die MTS übermittelt werden. Diese soll die Daten ebenfalls in Echtzeit an private Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten weitergeben. So können Autofahrer künftig über Internet, Smartphones und Navigationsgeräte die jeweils günstigste Tankstelle in einem bestimmten Umkreis oder auf einer bestimmten Route ansteuern.

Kleinere und mittlere Unternehmen können weiterhin von den Meldepflichten ausgenommen werden.

Veröffentlicht: 09.11.2012

Quelle: PM der Bundesregierung

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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