Bußgeldverfahren: Kein Verweis auf Videoaufzeichnung in den Urteilsgründen
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine durch das Amtsgericht nach §§ 71 I OWiG, 267 I S.3 StPO vorgenommene Verweisung auf das bei den Akten befindliche Videoband ist unzulässig. Die Videoaufzeichnung ist damit nicht Bestandteil der Urteilsgründe geworden.