Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.204 Anfragen

Bußgeldbescheid und die falsche Wohnsitzzustellung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Ersatzzustellung eines Bußgeldbescheides durch Einlegung in den Briefkasten ist nur dann zulässig, wenn der Adressat in seiner Wohnung nicht angetroffen wird. Wohnung ist in diesem Zusammenhang ohne Rücksicht auf Wohnsitz, polizeiliche Anmeldung und die in einem Nachsendeantrag angegebene Adresse die Räumlichkeit, die der Adressat zur Zeit der Zustellung tatsächlich für eine gewisse Dauer zum Wohnen benutzt.

Der Umstand, dass der Betroffene einen Nachsendeantrag wegen vorübergehender Abwesenheit gestellt hatte und die Zustellung durch Einlegung in den Briefkasten zu der in dem Nachsendeantrag angegebenen Anschrift veranlasst wurde, führt zu keiner anderen Bewertung, da Schriftstücke aus Postzustellungsaufträgen nur bei umzugsbedingter Abwesenheit, nicht aber bei vorübergehender Abwesenheit weiterzuleiten sind.

Die rechtzeitige Zustellung des Bußgeldbescheides ist nicht nur Voraussetzung für die Verjährungsunterbrechung nach § 33 I OWiG, sondern auch für die Fristverlängerung gemäß § 26 III StVG.


OLG Frankfurt, 27.06.2013 - Az: 2 SS OWI-3 JS 8110/12

Dr. Rochus SchmitzDr. Jens-Peter VoßPatrizia Klein

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant