Es kommt keine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons in Betracht, wenn tatsächlich weder ein Mobiltelefon noch der Hörer eines Autotelefons aufgenommen wurde, sondern ein anderes Gerät. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob mit der Aufnahme des anderen Geräts -