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Freisprecheinrichtung darf aufgenommen werden!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kommt keine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons in Betracht, wenn tatsächlich weder ein Mobiltelefon noch der Hörer eines Autotelefons aufgenommen wurde, sondern ein anderes Gerät. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob mit der Aufnahme des anderen Geräts -
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Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG

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