Auch die Nutzung der Navigationsfunktion eines Mobiltelefons ist am Steuer untersagt. Vom Benutzungsverbot sind sämtliche Funktionen des Mobiltelefons umfasst - nicht nur die Funktion des Telefonierens. Sofern es sich bei dem fraglichen Gerät um ein Mobiltelefon handelt, ist deren Nutzung am Steuer untersagt. Dies betrifft auch Smartphones oder Handhelds mit Telefonfunktion.
OLG Köln, 30.06.2008 - Az: 81 Ss-OWi 49/08
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