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Handybenutzung im rollenden Fahrzeug ist verboten!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch bei ausgeschaltetem Motor, jedoch rollender Teilnahme am Straßenverkehr, verwirklicht der Fahrer des Kraftfahrzeuges den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO, wenn er ein Mobil- oder Autotelefon aufnimmt oder hält


AG Hamburg-St. Georg, 22.03.2007 - Az: 942 OWi 2006 Js 252/07

ECLI:DE:AGHHSG:2007:0322.942OWI2006JS252.0.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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