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Handybenutzung im rollenden Fahrzeug ist verboten!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch bei ausgeschaltetem Motor, jedoch rollender Teilnahme am Straßenverkehr, verwirklicht der Fahrer des Kraftfahrzeuges den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO, wenn er ein Mobil- oder Autotelefon aufnimmt oder hält


AG Hamburg-St. Georg, 22.03.2007 - Az: 942 OWi 2006 Js 252/07

ECLI:DE:AGHHSG:2007:0322.942OWI2006JS252.0.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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